Konfiguratoren für Personaldienstleister: konfigurieren ohne Produkt

In der Personaldienstleistung gibt es nichts zusammenzustellen, was man anfassen kann. Trotzdem ist die Branche für einen Konfigurator gut geeignet, weil die Leistung aus wenigen klaren Bausteinen besteht: Art der Zusammenarbeit, Qualifikation, Anzahl der Stellen, Laufzeit und Region. Was dabei herauskommt, ist kein Preis, sondern ein Preisrahmen, denn das Honorar hängt am Gehalt der gesuchten Person und nicht an einer Stückliste. Dazu kommen Fristen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die eine Konfiguration begrenzen können, bevor sie überhaupt zustande kommt. Ein Werkzeug, das beides abbildet, nimmt dem Vertrieb die immer gleiche erste halbe Stunde ab.
Ohne Produkt gibt es keinen Warenkorb, wohl aber eine Konfiguration
Der erste Einwand aus der Branche lautet meist, dass sich Personaldienstleistung nicht konfigurieren lasse, weil jeder Fall anders sei. Das stimmt für die Besetzung und stimmt nicht für das Angebot. Was ein Interessent wissen will, bevor er anruft, ist immer dasselbe.
Er will wissen, ob die Zusammenarbeit als Überlassung oder als Vermittlung läuft, was das ungefähr kostet, wie lange es dauert und ob der Anbieter seine Region und seine Qualifikationen überhaupt bedient. Das sind vier Angaben, und aus vier Angaben lässt sich ein Leistungspaket ableiten.
Der Unterschied zum Produkthandel liegt im Ergebnis. Dort endet die Konfiguration mit einer Bestellung, hier mit einem qualifizierten Gespräch. Für einen Personaldienstleister ist das kein schwächeres Ziel, weil der Abschluss ohnehin nie online stattfindet.
Das Honorar hängt am Gehalt, nicht an einer Stückliste
In der Personalvermittlung ist das Erfolgshonorar marktüblich ein Anteil am Jahresbruttogehalt der vermittelten Person. Die gängigen Spannen liegen zwischen 15 und 25 Prozent, der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen nennt einen Marktdurchschnitt von rund 27,8 Prozent. Bei Suchmandaten mit Vorschuss wird das Honorar oft in Dritteln fällig, bei Auftragsstart, nach der Shortlist und bei der Vermittlung.
Für einen Konfigurator heißt das, dass die entscheidende Eingabe nicht die Leistung ist, sondern das Zielgehalt. Erst damit lässt sich rechnen. Wer stattdessen Pakete mit festen Preisen anbietet, verkauft entweder unter Wert oder schreckt bei einfachen Positionen ab.
In der Arbeitnehmerüberlassung läuft die Rechnung über den Stundenverrechnungssatz, also über Lohn, Lohnnebenkosten und Marge. Auch hier ist die Eingangsgröße das Entgelt und nicht der Umfang der Leistung. Beide Modelle lassen sich in einem Werkzeug abbilden, aber nicht mit derselben Formel.
Das AÜG setzt Fristen, die in die Konfiguration gehören
Bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten ununterbrochen beim selben Kundenunternehmen. Danach ist eine Unterbrechung von mindestens drei Monaten nötig. Unabhängig davon greift Equal Pay nach neun Monaten ununterbrochener Einsatzdauer.
Diese Fristen sind für einen Konfigurator relevant, weil viele Interessenten eine Laufzeit eingeben, ohne sie zu kennen. Wer zwei Jahre auswählt, bekommt eine Konfiguration, die so nicht zulässig ist. Ein Werkzeug, das an dieser Stelle einen Hinweis setzt, verhindert ein unangenehmes Gespräch und zeigt zugleich Fachkunde.
Dazu kommt eine Grundvoraussetzung, die selten jemand erwähnt: Arbeitnehmerüberlassung ist ohne Erlaubnis verboten. Für den Anbieter ist das ein Argument, das auf die Seite gehört, weil es ihn von Vermittlern ohne Erlaubnis abgrenzt.
Die Stellenausschreibung ist Teil der Konfiguration
Eine Besonderheit der Branche ist, dass am Ende einer Konfiguration oft ein Text steht und kein Produkt. Aus Qualifikation, Region und Einsatzart lässt sich ein Entwurf für die Ausschreibung erzeugen, den der Kunde nur noch prüfen muss.
Das ist praktisch und gleichzeitig heikel. Stellenausschreibungen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein, und automatisch erzeugter Text kann diese Anforderung verletzen, ohne dass es jemand bemerkt. Wer diesen Weg geht, lässt den Entwurf vor der Veröffentlichung durch einen Menschen laufen und schreibt das auch so in den Ablauf.
Der Nutzen bleibt trotzdem groß. Ein Kunde, der nach fünf Angaben einen brauchbaren Entwurf vor sich hat, ist gedanklich schon im Projekt. Die Anfrage, die danach kommt, ist deutlich konkreter als eine aus einem Kontaktformular.
Der Vorgang endet nicht bei der Anfrage, sondern beim Bewerber
In anderen Branchen ist die Anfrage der Abschluss des digitalen Teils. In der Personaldienstleistung fängt dort die eigentliche Arbeit an, und sie findet in einem zweiten System statt: im Bewerbermanagement.
Wir betreiben ein eigenes Bewerbermanagement-Portal, das im täglichen Einsatz bei über 300 Kunden steht und unter anderem an das Fachkräfte-Portal mitarbeiter-mv.de angebunden ist. Aus dieser Arbeit stammt der wichtigste Hinweis für Betriebe, die über einen Konfigurator nachdenken: Die Übergabe zwischen dem öffentlichen Werkzeug und der internen Bearbeitung ist die Stelle, an der Vorgänge verloren gehen.
Praktisch heißt das, dass ein Konfigurator in dieser Branche nicht als Insel taugt. Er muss den Vorgang dorthin schreiben, wo er weiterbearbeitet wird, mit allen Angaben, die der Interessent gemacht hat. Sonst tippt jemand ab, und das hält keine sechs Wochen.
Warum ein Preisrahmen ehrlicher ist als ein Preis
Eine Dienstleistung mit einem festen Preis auszuweisen, obwohl er vom Gehalt abhängt, führt zu Anfragen mit falscher Erwartung. Das ist teurer als gar keine Anfrage, weil das Gespräch mit einer Korrektur beginnt.
Ein Rahmen löst das. Der Konfigurator zeigt eine Spanne und nennt die Größe, von der sie abhängt. Wer das Zielgehalt kennt, sieht eine engere Spanne, wer es offen lässt, eine weitere. Beides ist zutreffend, und beides lässt sich im Gespräch verteidigen.
Für die Wirkung ist wichtig, die Annahmen sichtbar zu machen. Ein Betrieb, der offenlegt, dass er mit einem bestimmten Prozentsatz rechnet, wirkt souveräner als einer, der eine Zahl ohne Herkunft zeigt.
Was das für die Auswahl eines Konfigurators bedeutet
Für Personaldienstleister ergibt sich daraus eine kurze Prüfliste. Rechnet das System mit dem Zielgehalt als Eingangsgröße? Kann es Überlassung und Vermittlung mit unterschiedlichen Formeln abbilden? Kennt es die Fristen aus dem AÜG und weist darauf hin? Und schreibt es den Vorgang in das System, in dem er bearbeitet wird?
Der letzte Punkt trennt die brauchbaren Lösungen von den dekorativen. Ein Formular, das eine Mail auslöst, gibt es in jedem Baukasten. Ein Werkzeug, das eine Anfrage mit Qualifikation, Region, Laufzeit und Preisrahmen als Vorgang anlegt, ist etwas anderes.
Wer die Wahl hat, sollte außerdem darauf achten, wie leicht sich Formeln und Spannen ändern lassen. Honorarmodelle in dieser Branche verändern sich mit der Marktlage. Ein Konfigurator, für dessen Anpassung jedes Mal ein Entwickler nötig ist, wird nach der zweiten Änderung nicht mehr angefasst.
Häufige Fragen
Lässt sich eine Dienstleistung überhaupt konfigurieren?
Ja, wenn man das Angebot statt der Leistung konfiguriert. Aus Art der Zusammenarbeit, Qualifikation, Anzahl der Stellen, Laufzeit und Region entsteht ein Leistungspaket mit Preisrahmen. Die eigentliche Besetzung bleibt Handarbeit, aber die immer gleiche erste halbe Stunde des Vertriebs entfällt.
Was kostet eine Personalvermittlung üblicherweise?
Marktüblich ist ein Erfolgshonorar zwischen 15 und 25 Prozent des Jahresbruttogehalts der vermittelten Person, der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen nennt einen Marktdurchschnitt von rund 27,8 Prozent. Bei Suchmandaten mit Vorschuss wird das Honorar häufig in Dritteln fällig. Diese Spannen sind Marktangaben und keine Preise von Nabel des Nordens.
Welche Fristen aus dem AÜG gehören in einen Konfigurator?
Die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten ununterbrochen beim selben Kunden, die anschließende Unterbrechung von mindestens drei Monaten und Equal Pay nach neun Monaten ununterbrochener Einsatzdauer. Wer eine längere Laufzeit auswählt, sollte im Werkzeug einen Hinweis bekommen, bevor daraus eine Anfrage wird.
Darf ein Konfigurator Stellenanzeigen automatisch erzeugen?
Als Entwurf ja, zur Veröffentlichung ohne Prüfung nein. Stellenausschreibungen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein, und automatisch erzeugter Text kann diese Anforderung verletzen, ohne dass es auffällt. Sinnvoll ist ein Ablauf, bei dem der Entwurf entsteht und ein Mensch ihn vor der Veröffentlichung freigibt.
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